Abgeordnete beraten über Versorgung von Patienten mit Cannabis-Arzneimitteln

Abgeordnete beraten über Versorgung von
Patienten mit Cannabis-Arzneimitteln

10.02.2023

Liveübertragung: Freitag, 3. März, 12.35 Uhr

Der Bundestag berät am Freitag, 3. März 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern – Aufklärung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen stärken“ (20/5561). Die Vorlage soll im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln. Aufgrund von Vorbehalten in Verbindung mit mangelndem Fachwissen über die Wirkungsweise von Cannabis als Medizin würden Cannabisarzneimittel sogar auf Nachfrage seitens der Patienten als Therapieansatz nicht in Erwägung gezogen, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion.

Eine weitere Herausforderung seien die hohen administrativen Hürden bei den Genehmigungsverfahren in den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung mit den Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst. Dies führe nach Aussage der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) zu langen Wartezeiten für chronisch kranke Patienten in Antragsverfahren sowie zu monatelangen Widerspruchsverfahren. Die Versorgung müsse auch sichergestellt werden, sollte es zu einer Freigabe von Cannabis für den Genussmittelmarkt kommen. Es sei zu befürchten, dass Produzenten von Medizinalcannabis bei einer hohen Nachfrage und niedrigeren Qualitätsanforderungen vorzugsweise den Genussmittelmarkt bedienten.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Versorgung von Patienten mit hochreinem Cannabisarzneimitteln sicherzustellen, sollte es zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken kommen. Auch sollte die Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von medizinischen Cannabis gestärkt und das langwierige Genehmigungsverfahren überprüft werden. Zudem müsse verhindert werden, dass Patienten aus ökonomischen Gründen auf den Schwarzmarkt oder bei einer kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Genussmittelmarkt ausweichen. (pk/10.02.2023)